Die Erklärung war nicht 100 % richtig, habe noch gegoogelt
Anwärter auf eine Professorenstelle, die es in die engere Auswahl geschafft haben, werden von der Berufungskommission zu einem Berufungsvortrag eingeladen, auch Probevortrag oder landläufig Vorsingen genannt. Diese Veranstaltung besteht in der Regel aus einem öffentlichen Vortrag mit anschließender Diskussion. Der Vortrag hat ein wissenschaftliches Thema zum Inhalt, das zur ausgeschriebenen Professur passen muss. Die Wahl des Themas obliegt aber in der Regel dem Kandidat. Wurde das Thema von der Berufungskommission angenommen, wird es hochschulöffentlich bekannt gemacht. Das bedeutet, dass auch andere in der Hochschule tätige Personen außerhalb der Berufungskommission bei dem Vortrag zuhören können.
Der Berufungsvortrag ist jedoch nicht mit der Lehrprobe oder Probevorlesung zu verwechseln, die im Berufungsverfahren in zunehmendem Maße zusätzlich zum Probevortrag verlangt werden, und zwar nicht nur an Fachhochschulen. Hier steht die Lehre als Dienstaufgabe im Mittelpunkt und nicht die wissenschaftliche Forschung.